SiGeKo
Die Baustellenverordnung verlangt, das bereits in der Planungs‑
phase die Arbeitssicherheit sowie der Gesundheitsschutz der
am Bau beteiligten bedacht bzw. berücksichtigt wird.
Da die Baustellenverordnung die Pflicht für die Einleitung und
Umsetzung der baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen
auf den Bauherren überträgt, kann dieser einen geeigneten
Koordinator bestellen und die ihm nach § 4 der Baustellen‑
verordnung obliegenden Bauherrenpflichten übertragen.
Hierzu zählen unter anderem:
‑ Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des Arbeits‑
schutzgesetzes im Zuge der Planung und Ausführung der
Baumaßnahme
‑ (Vor‑)Ankündigung der Baumaßnahme bei der zuständigen
Baubehörde
‑ Erstellung des Sicherheits‑ und Gesundheitsschutzplanes
‑ Koordinieren der am Bau beteiligten Firmen und Einweisung
in die Baustellenverordnung